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24.01.2025

Stellungnahme der Lärmschutzinitiative zur Entwicklung der Gassenfreitage in Konstanz


Die Gassenfreitage haben sich in den vergangenen Jahren von einem überschaubaren Nachbarschaftsfest zu einer Großveranstaltung entwickelt. In Spitzenzeiten drängen sich mehrere tausend Feiernde in der engen Gassen. Vor einigen der in der Niederburg ansässigen Gastronomiebetrieben ertönt laute Musik, z.T. mit schwer erträglichen Bässen aus aufgestellten Lautsprechern, während die Anwesenden sich mit hoher Lautstärke zu verständigen suchen. Die in den einschlägigen Verordnungen und Richtlinien (Technische Anleitung Lärm, Freizeitlärmverordnung) festgelegten Lautstärke-Grenzwerte werden übertroffen, manchmal sogar, wenn diese im Rahmen sogenannter „seltener Ereignisse“ von der Stadtverwaltung für diese Veranstaltung hochgesetzt wurden.


Gassenbild

Beispiel Lärmbelastung Gerichtsgasse: TA-Lärm erlaubt 70 dB (bis 22.00h). Die  Stadtverwaltung genehmigt 85 dB. Während die Lautstärke eines normalen Gesprächs bei 60 dB liegt, bedeuten 85 dB Stress, der bei langandauernder Exposition zu Gehörschäden führen kann. In der Arbeitswelt wird bei diesen Lautstärken Gehörschutz getragen. Obwohl das offizielle Programm der Gassenfreitage um 22.00 Uhr endet, ist dann noch lange nicht Schluss, so dass die Nachtruhe durch die Nachtschwärmer bis in die Morgenstunden gestört wird.

Die Lärmschutzinitiative Konstanz e.V. (L.IN.K) vertritt die Mitglieder und Anwohner der Niederburg, die sich nicht nur über die Lautstärken beschwert haben, sondern auch über die unzureichende Infrastruktur (Toiletten), was zum „Wildpinkeln“ in Hauseingängen führte.

Zudem wird die Anzahl der Feiernden (siehe Bild) mit Sorge betrachtet angesichts möglicher Fälle von Feuer, Unfall oder Panik. Derzeit aktualisiert die Stadtverwaltung das Sicherheitskonzept, und man darf gespannt sein, wie sie diese Situation in den Griff bekommen will.



Ergebnisse der Stichprobe einer Umfrage bei Bewohnern:

Forderung

Ja

Nein


Pro Jahr dürfen maximal 4 Gassenfreitage durchgeführt werden (bisher sechs)

43

29


Die Stadtverwaltung hat die Zahl der Teilnehmer/innen an den einzelnen Orten so anzupassen, dass das Sicherheitsrisiko (z.B. durch plötzliche Panik, Feuerwehreinsatz o.ä.) reduziert wird.

48

21


Der maximale Schallpegelwert gemäß der TA-Lärm

„seltene Ereignisse“ (§ 6.3) beträgt tags 70 dB, nachts 55 dB. Ein Bassindex von 15 dB sollte dabei nicht überschritten werden. Verzicht auf gesundheitsgefährdendes Gewummere.

45

25


Bei Überschreitung der genehmigten Schallpegel ist eine Buße auszusprechen.; bei Schallpegeln von über 55 dB nach 22.30 Uhr ist der Anlassort (durch Sicherheitskräfte) zu räumen.

46

23

Ich unterstütze die Forderungen der L.IN.K wie oben gezeichnet: 65% versus 35%



Die Gassenfreitage in ihrer aktuellen Form spalten die Anwohnerschaft der Niederburg. Die eine Seite begrüßt sie, die andere Seite leidet darunter. Solch eine Spaltung zu erzeugen, ist sicherlich weder die Absicht noch im Interesse von Niederburg-Vital und der Stadtverwaltung. Sie haben es in der Hand, zu einer Lösung für die Gassenfreitage zurückzufinden, die für alle Betroffenen akzeptabel ist. Die Lautstärke der Musikbeschallung zurückzuführen, wäre dabei eine erste, einfache und vertrauensbildende Maßnahme. Dazu gehört auch die Bekanntgabe eines bisher fehlenden Beschwerdetelefons, so wie es die Freizeitlärmverordnung vorsieht.
Zusammenfassend: Die L.IN.K verlangt nicht die Gassenfreitage einzustellen, aber sie müssen sozialverträglich und zumutbar werden.



25.11.2024

Unsere Messgeräte werden im Frühjahr wieder in Betrieb genommen

Der Vorsitzende von LINK, Herr Dr. Michael Scholz, bittet alle, die ein LoRaWan Messgerät von LINK bekommen haben, dieses an ihn zurück zu geben, um sie jetzt, wo sie nicht gebraucht werden, zu schonen. Zu Beginn der lauten Saison werden sie dann wieder verteilt. Bitte bei ihm abgeben (Reichenaustraße 36), oder in einem gepolsterten Umschlag bei ihm in den Briefkasten werfen.


17.06.2024 (aktualisiert am 13.07.2024)


Die Lärmschutzinitiative Konstanz platziert Schallpegelsensoren


Die Lärmschutzinitiative Konstanz (L.IN.K) hat nach erfolgreichem Test 10 Schallpegelsensoren gekauft, die dankenswerterweise größtenteils aus dem Bürgerbudget der Stadt finanziert wurden. Die Geräte arbeiten im sog. LoRaWAN (Long Range WLan). Die Messwerte der einzelnen Sensoren sind über unsere Webseite (laermschutz-kn.de/sensoren/) abruf- und einsehbar (für die technischen Hintergründe siehe hier). Einzelne Sensoren wurden bereits oder werden in den nächsten Tagen bei Mitgliedern der L.IN.K an potentiellen Lärm-Hotspots installiert, um zu sehen, ob die zulässigen bzw. genehmigten Lärmgrenzwerte eingehalten werden. Diese Serie von Sensoren ergänzt die beiden professionellen, kalibrierten Schallpegel-Messgeräte sowie die drei SmartCitizenKits (messen neben Schallpegel u.a. auch Feinstaub und Kohlendioxid), die von der Bürgergemeinschaft Petershausen gemeinsam mit der L.IN.K angeschafft und bereits mehrfach erfolgreich eingesetzt wurden.
In den vergangenen Tagen kam es vermehrt zu Beschwerden über Poser, die mit ihren frisierten Motorrädern und Autos unsere Straßen beschallen, besonders an den Wochenenden.